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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 9a B 487/03.G   

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https://dejure.org/2003,21118
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 9a B 487/03.G (https://dejure.org/2003,21118)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.2003 - 9a B 487/03.G (https://dejure.org/2003,21118)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 2003 - 9a B 487/03.G (https://dejure.org/2003,21118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wertermittlung der für den Straßenbau benötigten Fläche anhand der Bodenzahlen im Flurbereinigungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 8 R 6/21

    Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsverfahren

    Es kann dahinstehen, ob die Zustandsfeststellung nach § 36 Abs. 2 FlurbG, um rechtzeitig zu sein, vor Erlass einer vorläufigen Anordnung nach §§ 88 Nr. 3, 36 FlurbG erfolgt sein muss und damit zu den Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung nach § 36 Abs. 1 FlurbG gehört (so HessVGH, Beschluss vom 12. Oktober 1984 - F R 2287/84 - RzF 2 zu § 36 Abs. 2 FlurbG; Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 23 F 2342/01 - RzF 61 zu § 36 Abs. 1 FlurbG), oder ob es ausreicht, wenn die nach § 36 Abs. 2 FlurbG erforderlichen Feststellungen vor dem Vollzug der in einer vorläufigen Anordnung nach §§ 88 Nr. 3, 36 FlurbG geregelten Änderung der Besitz- und Nutzungsverhältnisse getroffen werden (so OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2003 - 9a B 487/03.G - juris Rn. 5; VGH BW, Urteil vom 10. Mai 2012 - 7 S 1750/10 - juris Rn. 55; Wingerter/Mayr, Flurbereinigungsgesetz, 10. Auflage 2018, § 36 Rn. 25).

    In diesen Fällen, insbesondere bei einer Inanspruchnahme des Grundstücks für den Straßenbau, der mit einer völligen Veränderung der Gestalt und der Zusammensetzung des Bodens verbunden ist, bedarf es aussagekräftiger Feststellungen des Zustands des Grundstücks, einschließlich der wesentlichen Bestandteile, wie z.B. der aufstehenden Bäume und Sträucher, soweit diese nicht schon im Nutzwert oder Verkehrswert mit erfasst sind, um den Wert des Grundstücks auch nach erfolgter Inanspruchnahme nachvollziehen zu können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2003 - 9a B 487/03.G - a.a.O. Rn. 4; Wingerter/Mayr, a.a.O., § 36 Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 7 S 1750/10

    Gemeindeverbindungsstraße als gemeinschaftliche Anlage im Flurbereinigungsrecht

    Eine im Hinblick auf die vorgesehene Umgestaltung erforderliche Wertfeststellung ist vielmehr auch dann noch "rechtzeitig" i. S. dieser Vorschrift, wenn sie jedenfalls noch vor einem Vollzug der in der vorläufigen Anordnung geregelten Änderung der Besitz- und Nutzungsverhältnisse getroffen wird (vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.03.2003 - 9a B 487/03.G - anders mglw. FlurbG Kassel, Beschl. v. 12.10.1984 - F R 2287/84 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2018 - 9a B 196/18
    Schließlich spricht im vorliegenden Fall auch nichts für eine Verletzung der behördlichen Beweissicherungspflicht nach § 36 Abs. 2 FlurbG, vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2003 - 9a B 487/03.G -, RdL 2003, 208, juris Rn. 3 f., da die Ergebnisse der Wertermittlung der Flurbereinigungsbehörde nach deren Angaben bereits vorliegen.
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